Mit der Gesundheitsreform ändert sich vieles. Seit 1. Januar 2004 gelten neue Zuzahlungsregelungen. Neu ist, dass es grundsätzlich keine Befreiung mehr gibt. Jeder Versicherte muss (in der Regel 2 Prozent des Bruttoeinkommens) zuzahlen.. Chronisch Erkrankten (nur noch in schweren Fällen) müssen 1% des Bruttoeinkommens dazubezahlen.
Für alle gilt daher: Sämtliche Apotheken-Quittungen sammeln, und sobald die Belastungsgrenze erreicht ist, einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung an die zuständige Krankenkasse einreichen. Auf diese Weise könnte man bis zum Jahresende von Zuzahlungen befreit werden.
Hier einmal eine Übersicht über die neuen Zuzahlungsverpflichtungen:
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Zuzahlung in %
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Zuzahlung in €
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Zuzahlung für:
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Arzneimittel
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10
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je Medikament
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Arztbesuch
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10
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je erstmaligem Arztbesuch pro Quartal
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Zahnarztbesuch
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10
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je erstmaligem Zahnarztbesuch je Quartal
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Verbandmittel
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10
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5-10
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je Mittel
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Stationäre Rehabilitation
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10
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je Kalendertag
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Stationäre Vorsorge
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10
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je Kalendertag
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Krankenhaus
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10
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je Kalendertag
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Psychotherapie
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10
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je erstmaligem Besuch je Quartal
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Hilfsmittel
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10
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5-10
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je einzelner Leistung
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Heilmittel
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10
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je einzelner Leistung
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Haushaltshilfe
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10
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5-10
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je Kalendertag
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Häusliche Krankenpflege
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10
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je Kalendertag
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